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GENIAL! In Stahl und Edelstahl

ZERTIFIZIERUNG

Zertifizierung

Information für unsere Kunden zur Zertifizierung

INFORMATION EN 1090-2

Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken

Seit dem 01.01.2011 gilt in Europa die neue EN 1090 für alle Metallbaubetriebe. Das heißt, dass alle Betriebe, die bauaufsichtliche Produkte herstellen mit einer Übergangsfrist bis 01.07.2014 zertifiziert sein müssen.
Nachfolgend eine Liste mit den entsprechenden Ausführungsklassen.
Die genannten Produkte dürfen ausschließlich von EN 1090 zertifizierten Betrieben produziert werden und müssen mit den CE Kennzeichen versehen sein.
Ein nicht gekennzeichnetes Bauprodukt darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Es ist, auch wenn technisch eigentlich in Ordnung, mangelhaft. Die widerrechtliche CE- Kennzeichnung ist bußgeldbewehrt.

Achten Sie bei der Auswahl ihres Metallbauers auf diese Qualifikation
Wir sind seit dem 27.04.2014 zertifiziert. CE Nr. 2374-CPR-0248-01

 

Ausführungsklasse EXC 1

In diese Klasse fallen vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur
Festigkeitsklasse S275, für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
Tragkonstruktionen mit

  • max. zwei Geschossen aus Walzprofilen ohne biegesteife Kopfplattenstöße
  • Stützen mit max. 3 m Knicklänge
  • Biegeträger mit max. 5 m Spannweite und Auskragungen bis 2 m
  • charakteristischen veränderlichen, gleichmäßig verteilten Einwirkungen/Nutzlasten bis 2,5 kN/m2 und charakteristischen Einzelnutzlasten bis 2,0 kN

Tragkonstruktionen mit maximal 30° geneigten Belastungsebenen (z. B. Rampen) mit Beanspruchungen durch charakteristische Achslasten von max. 63 kN oder charakteristische veränderliche, gleichmäßig verteilte Einwirkungen/Nutzlasten von bis zu 17,5 kN/m² (vgl. Kategorie G3 in Tab. 4 DIN 1055-3) in einer Höhe von max. 1,25 m über festem Boden wirkend

  • Treppen und Geländer in Wohngebäuden
  • Landwirtschaftliche Gebäude ohne regelmäßigen Personenverkehr (z. B. Scheunen, Gewächshäuser)
  • Wintergärten an Wohngebäuden
  • Einfamilienhäuser mit bis zu 4 Geschossen
  • Gebäude, die selten von Personen betreten werden, wenn der Abstand zu anderen Gebäuden oder Flächen mit häufiger Nutzung durch Personen mindestens das 1,5-fache der Gebäudehöhe beträgt

Die Ausführungsklasse EXC 1 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile. Betriebe im Geltungsbereich der Ausführungsklasse EXC 1 müssen auch über eine werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 verfügen und geprüfte Schweißer mit gültiger Schweißer-Prüfungsbescheinigung nach DIN EN 287-1 einsetzen.

 

Ausführungsklasse EXC 2

In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Stahltragwerke bis zur Festigkeitsklasse S700, die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, EXC 3 und EXC 4 zuzuordnen sind. Betriebe im Geltungsbereich der Ausführungsklasse EXC 2 müssen eine qualifizierte  Schweißaufsichtsperson1)  und geprüfte Schweißer mit gültiger Schweißer- Prüfungsbescheinigung nach DIN EN 287-1 sowie Schweißverfahren mit gültiger Qualifikation einsetzen.

1) z. B. ausgebildet als internationales Schweißaufsichtspersonal (Schweißfachmann oder Schweißtechniker oder Schweißfachingenieur) nach DVS® - IIW-Richtlinie 1170.

 
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